Internationales Festival für textiles Handwerk, textile Kunst und Design
21.- 23. März 2025 Schloss Maretsch, Bozen
Die Produkte und Projekte der Gewinner des European Textile & Craft Award 2024 sind in der Winners gallery am Textilefestival ausgestellt.
In Südtirol wurden in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb und weiteren Experten gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien erarbeitet, die die Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund stellen. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Sie betreffen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen von Betrieben, Mitarbeitern und Kunden bzw. Gästen. Das Landesgesetz Nr. 4/2020 ist seit 8. Mai in Kraft und wird ergänzt um die Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr in Verzug des Landeshauptmannes Nr. 28/2020 vom 22.05.2020 sowie der aktualisierten Anlage A.
In dieser Übersicht finden sich die wichtigsten Regelungen und Empfehlungen entlang der touristischen Wertschöpfungskette.
Die geltenden Richtlinien finden Sie auf folgenden Webseiten:
www.neustart.provinz.bz.it/sicher-in-den-neustart
Das Landesgesetz Nr.4 vom 8.Mai 2020 und die Verordnungen des Landeshauptmannes finden Sie unter:
www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus
Das Protokoll für das Vorgehen bei Auftreten eines COVID-19-Verdachtsfalles mit Symptomen bei Personen im Gastgewerbe finden Sie hier:
Protokoll bei COVID-19-Verdachtsfall
Fragen bzgl. der nationalen Gesetzgebung werden unter folgendem Link beantwortet:
www.governo.it/it/faq-fasedue
In Südtirol wurden in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb und weiteren Experten gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien erarbeitet, die die Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund stellen. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Sie betreffen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen von Betrieben, Mitarbeitern und Kunden bzw. Gästen. Das Landesgesetz Nr. 4/2020 ist seit 8. Mai in Kraft und wird ergänzt um die Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr in Verzug des Landeshauptmannes Nr. 28/2020 vom 22.05.2020 sowie der aktualisierten Anlage A.
In dieser Übersicht finden sich die wichtigsten Regelungen und Empfehlungen entlang der touristischen Wertschöpfungskette.
Die geltenden Richtlinien finden Sie auf folgenden Webseiten:
www.neustart.provinz.bz.it/sicher-in-den-neustart
Das Landesgesetz Nr.4 vom 8.Mai 2020 und die Verordnungen des Landeshauptmannes finden Sie unter:
www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus
Das Protokoll für das Vorgehen bei Auftreten eines COVID-19-Verdachtsfalles mit Symptomen bei Personen im Gastgewerbe finden Sie hier:
Protokoll bei COVID-19-Verdachtsfall
Fragen bzgl. der nationalen Gesetzgebung werden unter folgendem Link beantwortet:
www.governo.it/it/faq-fasedue
In Südtirol wurden in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb und weiteren Experten gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien erarbeitet, die die Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund stellen. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Sie betreffen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen von Betrieben, Mitarbeitern und Kunden bzw. Gästen. Das Landesgesetz Nr. 4/2020 ist seit 8. Mai in Kraft und wird ergänzt um die Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr in Verzug des Landeshauptmannes Nr. 28/2020 vom 22.05.2020 sowie der aktualisierten Anlage A.
In dieser Übersicht finden sich die wichtigsten Regelungen und Empfehlungen entlang der touristischen Wertschöpfungskette.
Die geltenden Richtlinien finden Sie auf folgenden Webseiten:
www.neustart.provinz.bz.it/sicher-in-den-neustart
Das Landesgesetz Nr.4 vom 8.Mai 2020 und die Verordnungen des Landeshauptmannes finden Sie unter:
www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus
Das Protokoll für das Vorgehen bei Auftreten eines COVID-19-Verdachtsfalles mit Symptomen bei Personen im Gastgewerbe finden Sie hier:
Protokoll bei COVID-19-Verdachtsfall
Fragen bzgl. der nationalen Gesetzgebung werden unter folgendem Link beantwortet:
www.governo.it/it/faq-fasedue