Internationales Festival für textiles Handwerk, textile Kunst und Design
21.- 23. März 2025 Schloss Maretsch, Bozen
Das Festival ist der Branchentreffpunkt der Kreativen und Textilliebhaber vom 21. bis 23. März 2025 in Bozen.
Neu, innovativ und inspirierend. In der, mit besonderem Flair umgebenen mittelalterlichen Burg können Besucher mit allen Sinnen die einzigartige Produktvielfalt textiler Manufakturen von Mode- und Textildesigner sowie Textilkünstler erleben.
Eine besondere Veranstaltung, die dem europäischen Handwerk gewidmet ist. Es ist eine kulturelle Veranstaltung von internationaler Bedeutung, die das Beste aus zeitgenössischem und traditionellem Handwerk und Kunstberufen und deren Verbindungen zur Welt des Designs fördert. Eine Begegnung voller Erlebnisse und Entdeckungen mit den Akteuren der ausgewählten nationalen und internationalen Manufakturen. Eine einmalige Gelegenheit mit den Meistern und Ausstellern in direkten Kontakt zu treten und an einem Konferenzprogramm oder Workshop zum Thema Handwerk, Design und Nachhaltigkeit teilzunehmen. Das Festival zelebriert eine kreative Atmosphäre, handwerkliche Fähigkeiten und außergewöhnliche Produkte.
Die Produkte und Projekte der Gewinner des European Textile & Craft Award 2025 sind in der Winners gallery am Textilefestival ausgestellt.
In Südtirol wurden in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb und weiteren Experten gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien erarbeitet, die die Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund stellen. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Sie betreffen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen von Betrieben, Mitarbeitern und Kunden bzw. Gästen. Das Landesgesetz Nr. 4/2020 ist seit 8. Mai in Kraft und wird ergänzt um die Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr in Verzug des Landeshauptmannes Nr. 28/2020 vom 22.05.2020 sowie der aktualisierten Anlage A.
In dieser Übersicht finden sich die wichtigsten Regelungen und Empfehlungen entlang der touristischen Wertschöpfungskette.
Die geltenden Richtlinien finden Sie auf folgenden Webseiten:
www.neustart.provinz.bz.it/sicher-in-den-neustart
Das Landesgesetz Nr.4 vom 8.Mai 2020 und die Verordnungen des Landeshauptmannes finden Sie unter:
www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus
Das Protokoll für das Vorgehen bei Auftreten eines COVID-19-Verdachtsfalles mit Symptomen bei Personen im Gastgewerbe finden Sie hier:
Protokoll bei COVID-19-Verdachtsfall
Fragen bzgl. der nationalen Gesetzgebung werden unter folgendem Link beantwortet:
www.governo.it/it/faq-fasedue
In Südtirol wurden in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb und weiteren Experten gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien erarbeitet, die die Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund stellen. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Sie betreffen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen von Betrieben, Mitarbeitern und Kunden bzw. Gästen. Das Landesgesetz Nr. 4/2020 ist seit 8. Mai in Kraft und wird ergänzt um die Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr in Verzug des Landeshauptmannes Nr. 28/2020 vom 22.05.2020 sowie der aktualisierten Anlage A.
In dieser Übersicht finden sich die wichtigsten Regelungen und Empfehlungen entlang der touristischen Wertschöpfungskette.
Die geltenden Richtlinien finden Sie auf folgenden Webseiten:
www.neustart.provinz.bz.it/sicher-in-den-neustart
Das Landesgesetz Nr.4 vom 8.Mai 2020 und die Verordnungen des Landeshauptmannes finden Sie unter:
www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus
Das Protokoll für das Vorgehen bei Auftreten eines COVID-19-Verdachtsfalles mit Symptomen bei Personen im Gastgewerbe finden Sie hier:
Protokoll bei COVID-19-Verdachtsfall
Fragen bzgl. der nationalen Gesetzgebung werden unter folgendem Link beantwortet:
www.governo.it/it/faq-fasedue
In Südtirol wurden in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb und weiteren Experten gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien erarbeitet, die die Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund stellen. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Sie betreffen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen von Betrieben, Mitarbeitern und Kunden bzw. Gästen. Das Landesgesetz Nr. 4/2020 ist seit 8. Mai in Kraft und wird ergänzt um die Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr in Verzug des Landeshauptmannes Nr. 28/2020 vom 22.05.2020 sowie der aktualisierten Anlage A.
In dieser Übersicht finden sich die wichtigsten Regelungen und Empfehlungen entlang der touristischen Wertschöpfungskette.
Die geltenden Richtlinien finden Sie auf folgenden Webseiten:
www.neustart.provinz.bz.it/sicher-in-den-neustart
Das Landesgesetz Nr.4 vom 8.Mai 2020 und die Verordnungen des Landeshauptmannes finden Sie unter:
www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus
Das Protokoll für das Vorgehen bei Auftreten eines COVID-19-Verdachtsfalles mit Symptomen bei Personen im Gastgewerbe finden Sie hier:
Protokoll bei COVID-19-Verdachtsfall
Fragen bzgl. der nationalen Gesetzgebung werden unter folgendem Link beantwortet:
www.governo.it/it/faq-fasedue