International festival of textile crafts, textile art and design
21 – 23 March 2025 Maretsch Castle, Bolzano
A cultural event of international importance that promotes the best of contemporary and traditional crafts and art professions and their connections with the world of design. A meeting full of experiences and discoveries with the actors of the selected national and international manufactures. A unique opportunity to get in direct contact with the masters and exhibitors and participate in a conference program or workshop on craft, design and sustainability. The festival celebrates a creative atmosphere, craftsmanship and exceptional products.
The products and projects of the winners of the European Textile & Craft Award 2024 are exhibited in the Winners gallery at the Textilefestival.
In Südtirol wurden in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb und weiteren Experten gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien erarbeitet, die die Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund stellen. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Sie betreffen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen von Betrieben, Mitarbeitern und Kunden bzw. Gästen. Das Landesgesetz Nr. 4/2020 ist seit 8. Mai in Kraft und wird ergänzt um die Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr in Verzug des Landeshauptmannes Nr. 28/2020 vom 22.05.2020 sowie der aktualisierten Anlage A.
In dieser Übersicht finden sich die wichtigsten Regelungen und Empfehlungen entlang der touristischen Wertschöpfungskette.
Die geltenden Richtlinien finden Sie auf folgenden Webseiten:
www.neustart.provinz.bz.it/sicher-in-den-neustart
Das Landesgesetz Nr.4 vom 8.Mai 2020 und die Verordnungen des Landeshauptmannes finden Sie unter:
www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus
Das Protokoll für das Vorgehen bei Auftreten eines COVID-19-Verdachtsfalles mit Symptomen bei Personen im Gastgewerbe finden Sie hier:
Protokoll bei COVID-19-Verdachtsfall
Fragen bzgl. der nationalen Gesetzgebung werden unter folgendem Link beantwortet:
www.governo.it/it/faq-fasedue
In Südtirol wurden in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb und weiteren Experten gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien erarbeitet, die die Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund stellen. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Sie betreffen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen von Betrieben, Mitarbeitern und Kunden bzw. Gästen. Das Landesgesetz Nr. 4/2020 ist seit 8. Mai in Kraft und wird ergänzt um die Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr in Verzug des Landeshauptmannes Nr. 28/2020 vom 22.05.2020 sowie der aktualisierten Anlage A.
In dieser Übersicht finden sich die wichtigsten Regelungen und Empfehlungen entlang der touristischen Wertschöpfungskette.
Die geltenden Richtlinien finden Sie auf folgenden Webseiten:
www.neustart.provinz.bz.it/sicher-in-den-neustart
Das Landesgesetz Nr.4 vom 8.Mai 2020 und die Verordnungen des Landeshauptmannes finden Sie unter:
www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus
Das Protokoll für das Vorgehen bei Auftreten eines COVID-19-Verdachtsfalles mit Symptomen bei Personen im Gastgewerbe finden Sie hier:
Protokoll bei COVID-19-Verdachtsfall
Fragen bzgl. der nationalen Gesetzgebung werden unter folgendem Link beantwortet:
www.governo.it/it/faq-fasedue